Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen: Landkreise entscheiden

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die dafür zuständigen Schulträger (das sind die jeweiligen Landkreise oder kreisfreien Städte) in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet und in einigen Landkreisen auch über einen SMS-Service bekannt gegeben.
 Durch die besonderen Wetterverhältnisse in diesem Jahr muss auch weiterhin mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden. Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfinden kann oder nicht, treffen die dafür zuständigen Landkreise in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden dann umgehend über die bekannten regionalen Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt gegeben.

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die dafür zuständigen Schulträger (Landkreise oder kreisfreie Städte) in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages.
So werden Sie informiert:

  • Rundfunksender (NDR, FFN, …) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
  • Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen – www.vmz-niedersachsen.de (Klicken Sie auf „Schulausfälle Niedersachsen“)
  • Andere Benachrichtigungssysteme der Schulträger. Weitere Informationen finden Sie in der Tabelle unten

Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.

Landkreise und Gemeinden informieren

Einige Landkreise in Niedersachsen bieten besondere Benachrichtigungsdienste an:

Landkreis Goslar www.landkreis-goslar.de E-Mail Benachrichtigung Link
Landkreis Leer
www.landkreis-leer.de
SMS-Service
Landkreis Lüneburg
www.lueneburg.de
E-Mail, Twitter, RSS-Feeds
Landkreis Osnabrück
www.lkos.de
SMS-Service
Landkreis Peine www.landkreis-peine.de SMS-Service Link
Landkreis Vechta
www.landkreis-vechta.de
Telefonischer Service bei Schulausfall
04441 898-1919